Revision Waldgesetz 2024

2014 verabschiedete der Grosse Rat des Kantons Thurgau ein Waldgesetz, das unter anderem das Bogenschiessen im Wald verbietet (§13a).
Um politisch aktiv werden zu können, wurde in der Folge der Verband Bogenschützen Thurgau (VBTG) gegründet. Eine kleine Waldgesetz-Revision wurde 2023 aufgegleist, der VBTG schaltete sich in die Vernehmlassung ein und erreichte, dass der Regierungsrat dem Parlament die Streichung des Paragrafen 13a empfohlen hat. Am 8. Mai 2024 wurde der Paragraf 13a ohne jegliche Diskussion ersatzlos gestrichen. Üblicherweise treten Gesetzesänderung nach einem halben Jahr in Kraft. Aber nicht so in diesem Fall! Das revidierte Waldgesetz tritt erst am 1.1.2026 in Kraft.